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Nur Strom und Gas als Nebenkosten?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird mietvertraglich in einem Zusatz, der bestimmt, daß die Betriebskosten umgelegt werden, geregelt, daß der Mieter die Nebenkosten für Strom und Gas übernimmt,

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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