Auch wenn Hausmeisterkosten mit 50 Euro-Cent / qm über dem ortsüblichen Maß liegen, liegt bei einer großen Wohnanlage kein Verstoß gegen das Gebot einer sparsamen Wirtschaftsführung vor.
LG Wuppertal - Az: 16 S 280/98
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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