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Teurer Nachbarschaftskrach

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Einzelne Beleidigungen innerhalb einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung sind nicht geeignet, einen Anspruch auf Geldentschädigung entstehen zu lassen. Anders sieht es jedoch dann aus, wenn wiederholt das Persönlichkeitsrecht durch permanente Beleidigungen verletzt wird und sich diese so zu einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung kumulieren. Vorliegend wurde eine Nachbarin wiederholt im Rahmen einer internen Auseinandersetzung als "blöde Kuh", "asoziales Pack", "Hexe" bezeichnet, was zufällig teilweise von Dritten gehört wurden. Hier befand das Gericht eine Entschädigung in Höhe von 700 Euro für angemessen.


OLG Frankfurt, 07.07.2009 - Az: 16 U 15/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Burkhardt, Weissach im Tal