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Wasserschutz?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Grundstückseigentümer ist weder nach bürgerlichem noch nach niedersächsischem Nachbarrecht gesetzlich verpflichtet, den Nachbarn vor wild abfließendem Wasser zu schützen.


OLG Celle, 26.06.2000 - Az: 4 U 26/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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