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Nachbars Zweige stutzen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist es einem Grundstückseigentümer nicht möglich, den Grenzstreifen seines Grundstückes zu bepflanzen, weil Zweige des Nachbargrundstückes ca. 50 cm in sein Grundstück hereinragen, so ist er zur Beseitigung der Zweige berechtigt.
Sofern sich der Nachbar weigert, die Zweige zu entfernen, so kann der Nachbar nach Aufforderung und Fristsetzung die Beseitigung auf Kosten des unwilligen Nachbarn veranlassen.


OLG Nürnberg - Az: 12 U 2174/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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