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Kein Umlagenausfallwagnis per Mietvertrag!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll ein Mieter mittels mietvertraglicher Vereinbarung verpflichtet werden, auf die jährlichen Betriebs- und Heizkosten laut Jahresabrechnung ein Umlagenausfallwagnis von 2 % zu entrichten, so ist dies eine unangemessene Benachteiligung. Eine solche Klausel ist daher unwirksam.


LG Trier, 15.10.2007 - Az: 11 O 258/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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