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Kein Umlagenausfallwagnis per Mietvertrag!
Soll ein Mieter mittels mietvertraglicher Vereinbarung verpflichtet werden, auf die jährlichen Betriebs- und Heizkosten laut Jahresabrechnung ein Umlagenausfallwagnis von 2 % zu entrichten, so ist dies eine unangemessene Benachteiligung. Eine solche Klausel ist daher unwirksam.

LG Trier, 15.10.2007 - Az: 11 O 258/07