| Kein Umlagenausfallwagnis per Mietvertrag! |
| Soll ein Mieter mittels
mietvertraglicher Vereinbarung verpflichtet werden, auf die jährlichen
Betriebs- und Heizkosten laut Jahresabrechnung ein Umlagenausfallwagnis
von 2 % zu entrichten, so ist dies eine unangemessene Benachteiligung.
Eine solche Klausel ist daher unwirksam.
LG Trier, 15.10.2007 - Az: 11 O 258/07 |