| Kündigungsausschluß in Formularmietvertrag nur bis zu vier Jahren zulässig! |
| In einem Mietvertrag über
Wohnraum ist ein - auch beiderseitiger - formularmäßiger Kündigungsverzicht
wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam,
wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt.
BGH - Az: VIII ZR 27/04 |