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Kündigungsausschluß in Formularmietvertrag nur bis zu vier Jahren zulässig!
In einem Mietvertrag über Wohnraum ist ein - auch beiderseitiger - formularmäßiger Kündigungsverzicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt.

BGH - Az: VIII ZR 27/04