Wurde bei einem gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag vereinbart, daß der Nutzer „kleinere Schäden“ bis zu 5% der Jahrespacht bzw. -miete auf eigene Kosten zu beseitigen hat,
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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