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Maklerprovision auch, wenn Objekt nicht in geplantem Umfang nutzbar ist?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur weil der Käufer eines Objekts dieses nicht in dem geplanten Umfang nutzen kann, tritt grundsätzlich keine Verwirkung des Anspruchs auf Maklerprovision ein und im Exposé nur Angaben gemacht wurden, die vom Verkäufer erhalten wurden und

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Landbeck, Annweiler