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Nachträglicher Maklervertrag – nicht so einfach!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kommt i.d.R. kein nachträglicher Maklervertrag zustande, wenn ein Kunde erst nach Abschluß des Hauptvertrages eine „Nachweisbestätigung“ auf einem Formular des Maklers unterzeichnet,

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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