| Aufklärungspflicht verletzt - Makler haftet |
| Eine Verpflichtung zum
Schadensersatz gegenüber einem Kunden kann wegen Verletzung einer
Nebenpflicht des Maklervertrages bestehen, wenn es schuldhaft unterlassen
wird, über einen drohenden Schaden aufzuklären.
Ein Verstoß gegen die Vertragspflichten liegt vor, wenn eine zu Wohnzwecken nicht genehmigt der Wohnung im Exposé als Dreizimmerwohnung ausgewiesen wird und der Makler dieses weiß oder wissen musste. OLG Celle - Az: 11 U 47/02 |