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Mietminderung muß erkennbar geltend gemacht werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Trotz der kraft Gesetzes eintretenden Mietminderung bei bestehenden erheblichen Mängeln ist der Mieter verpflichtet, in einem Rechtsstreit anzugeben, daß er eine Mietminderung geltend macht. Daher muß zumindest im Vortrag erkennbar sein, daß der Mieter lediglich eine reduzierte Miete als geschuldet ansieht - eine ausdrückliche Erklärung ist indes nicht erforderlich.


AG Hamburg-Blankenese, 19.12.2006 - Az: 518 C 284/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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