Rostverfärbtes Wasser ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes, da rostiges Wasser zumindest den Eindruck erweckt, es sei schmutzig und eventuell gesundheitsgefährdend. Das Gericht hielt aufgrund des braunen, sehr eisenhaltigen Wassers eine Minderung des Mietzinses um 20% für angebracht.
AG Görlitz - Az: 3 C 1347/96
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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