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Schatten durch angebauten Balkon - Mietminderung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine spürbare Verschattung sowie ein beeinträchtigter Ausblick durch einen nachträglich über der eigenen Wohnung angebauten Balkon kann zu einer Mietminderung von 10% berechtigen. Im vorliegenden Fall wurde der Balkon unmittelbar

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Erik, Oranienburg