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Herabsetzung der Miete bei Feststellung kleinerer Wohnfläche
Hat sich der Vermieter im Mietvertrag bei der Angabe der Wohnungsgröße geirrt und wird auch dem Mieter erst später bewußt, dass sich sein Mietzins auf 20 qm Wohnfläche erstreckt, die "nicht vorhanden" sind, so kann er Herabsetzung der Miete und Erstattung der überzahlten Miete verlangen, sofern "außer Frage" steht, dass der Vermieter von vornherein die korrekte Miete nach Wohnnugsgröße berechnen wollte.

LG Hamburg, Az. 311 S 184/98