| Herabsetzung der Miete bei Feststellung kleinerer Wohnfläche |
| Hat sich der Vermieter
im Mietvertrag bei der Angabe der Wohnungsgröße geirrt und wird
auch dem Mieter erst später bewußt, dass sich sein Mietzins
auf 20 qm Wohnfläche erstreckt, die "nicht vorhanden" sind, so kann
er Herabsetzung der Miete und Erstattung der überzahlten Miete verlangen,
sofern "außer Frage" steht, dass der Vermieter von vornherein die
korrekte Miete nach Wohnnugsgröße berechnen wollte.
LG Hamburg, Az. 311 S 184/98 |