Ein Ausfall der nichtverbundenen Heizungsanlage rechtfertigt in den Sommermonaten in der Regel keine Mietminderung.
LG Wiesbaden - Az: 8 S 135/89
Quelle: WM 1990, 71
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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