| Formaldehyd aus Spanplatten |
| Der Gebrauchswert der Mietwohnung
ist gemindert, wenn sich aus dem fehlerhaften Material der im Fußboden
der Wohnung verlegten Spanplatten zu hohe Formaldehydkonzentrationen im
Bindemittel der Platten gesundheitsschädliche Dämpfe entwickeln.
Der Vermieter haftet dem Mieter auf Schadensersatz (hier: Umzugskosten), wenn dem Mieter das Verbleiben in der Wohnung nicht mehr zuzumuten ist. LG Frankfurt Az: 2/17 S 134/82, Quelle: WM 1989, 284 |