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Baulärm

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Mieter hatte seine Miete nur unter Vorbehalt einer Mietminderung gezahlt, da der Wohnwert seiner Wohnung in Berlin-Mitte aufgrund der umfangreichen Bautätigkeit erheblich gemindert war. Der Vermieter wollte feststellen lassen, daß der Mieter nicht zur Minderung berechtigt sei.
Zur Begründung hielt es der Vermieter „für angezeigt, dem Hohen Gericht zu seiner festen Überzeugung die folgende Gründe vorzutragen, die zur Nichthinnahme einer Mietminderung wegen Baulärms und Wohnwertbeeinträchtigung im Stadtbezirk Berlin-Mitte führen“. Er bestreitet nicht, daß die Wohnung beim Einzug der Mieter im Jahre 1986 noch relativ ruhig gewesen war. Für jedermann - also auch für die Mieter - sei absehbar gewesen, „daß sich bei den zunehmenden Verständigungsbemühungen der Politiker aus Ost und West ... der Wegfall der innerdeutschen Grenze ergeben könnte“, was zwangsläufig eine lärmintensive Bautätigkeit zur Folge haben mußte. „Den Mietern dürfte daher bereits bei Vertragsabschluß die historische Tragweite einer möglichen Annäherung bewußt gewesen sein“, so daß die daraus resultierende Beeinträchtigung durch Bautätigkeit Inhalt des Mietvertrages geworden sei.
Die Lärmentwicklung, so der Vermieter, müsse von den Investoren, Bauherren, allen Verkehrsteilnehmern und eben auch von den Mietern hingenommen werden, da sie alle vom Wiederaufbau profitierten.
Darüber hinaus stellte er Überlegungen an, daß die Vorschriften des BGB über die Mietminderungsrechte in den neuen Ländern aufgrund der „wendebezogenen Belastungen“ für den Vermieter nicht oder nur modifiziert anzuwenden seien.
Die Klage wurde abgewiesen und der Mietminderungsanspruch des Mieters bestätigt


AG Berlin-Mitte - Az: 6 C 384/96

Quelle: Berliner Mieterbund


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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