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Studentenbude - kein zweijähriger Kündigungsverzicht!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Student in einem Studentenwohnheim ein kleines möbliertes Zimmer gemietet.

Der zugehörige Formularmietvertrag sah vor, dass das Recht zur ordentlichen Kündigung für beide Parteien für zwei Jahre ausgeschlossen sei.

Der BGH bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen, dass ein solcher Kündigungsausschluss eine unangemessene Benachteiligung für einen Studenten darstellt.

Daher kann der Mieter auf vor Ablauf dieser zwei Jahre das Mietverhältnis kündigen.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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