| Katzen in der Wohnung |
| Katzen in der Wohnung gehören
zur "freien Lebensgestaltung" eines Mieters. Der Eigentümer könne
dem Mieter seine Haustiere nicht verbieten, urteilten Hamburger Richter.
Katzen würden keinen störenden Lärm verursachen, Kratzspuren
auf Tabeten seien nicht irreparabel, unangenehmer Geruch verziehe sich
nach dem Auszug wieder. Alles in allem, so die Richter, drohe dem Vermieter
kein bleibender Schaden.
AG Hamburg, 40 a C 402/95 Quelle: Focus Online |