Kann ein durchschnittlicher Autofahrer die Einfahrt in eine Tiefgarage nicht ohne weiteres nutzen, so ist diese mangelhaft. Dies ist dann der Fall, wenn die Einfahrt nur dann möglich ist in wenn der Wagen angehalten, zurückgesetzt und dann erneut angefahren werden muss. Da dies einem Autofahrer regelmäßig nicht zumutbar ist, kann eine Nachbesserung verlangt werden. Auf Grund der ständigen Gefahr, dass die Fahrzeuge beim Einfahren beschädigt werden, liegt ein echter baulicher Mangel vor.
OLG Frankfurt - Az: 17 U 9/97
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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