| Tiefgarageneinfahrt mangelhaft! |
| Kann ein durchschnittlicher
Autofahrer die Einfahrt in eine Tiefgarage nicht ohne weiteres nutzen,
so ist diese mangelhaft. Dies ist dann der Fall, wenn die Einfahrt nur
dann möglich ist in wenn der Wagen angehalten, zurückgesetzt
und dann erneut angefahren werden muss. Da dies einem Autofahrer regelmäßig
nicht zumutbar ist, kann eine Nachbesserung verlangt werden. Auf Grund
der ständigen Gefahr, dass die Fahrzeuge beim Einfahren beschädigt
werden, liegt ein echter baulicher Mangel vor.
OLG Frankfurt - Az: 17 U 9/97 |