Im der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte der Gemeinderat beschlossen, eine Aufstockung von Dächern in einer Siedlung von Flachdachhäusern nicht zuzulassen. Ein gegenläufiges Anwohneranliegen wurde mit der Reparaturanfälligkeit
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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