| Büro zu kalt – und nun? |
| Wurde im Mietvertrag nichts
anderes geregelt, so ist der Vermieter verpflichtet, eine Temperatur von
mind. 20°C herzustellen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf höhere
Temperaturen, auch dann nicht, wenn in den Büroräumen überwiegend
bewegungsarme sitzende Tätigkeiten durchgeführt werden.
OLG München – Az: 5 U 2889/00 |