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Büro zu kalt – und nun?
Wurde im Mietvertrag nichts anderes geregelt, so ist der Vermieter verpflichtet, eine Temperatur von mind. 20°C herzustellen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf höhere Temperaturen, auch dann nicht, wenn in den Büroräumen überwiegend bewegungsarme sitzende Tätigkeiten durchgeführt werden.

OLG München – Az: 5 U 2889/00