Auch dann, wenn eine Wohnung nicht mehr als Wohnung sondern gewerblich genutzt werden soll, kann eine Eigenbedarfskündigung zulässig sein. Im zu entscheidenden Fall überwog das Interesse des Vermieters an der Nutzung, da im Ort keine vergleichbaren und geeigneten Räumlichkeiten für den Gewerbebetrieb der Ehefrau existierten.
LG Braunschweig - Az: 6 S 301/09
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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