Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Wohnung nicht in knalligen Farben zurückgeben!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Farbgestaltung kann der Mieter die Grenzen des normalen Geschmacks nicht überschreiten. Soll die Wohnung zurückgegeben werden, so muß daher andernfalls ein neuer Anstrich her.
Vorliegend sah das Gericht die Grenze bei besonders kräftigen Farbtönen wie rot, blau und moosgrün sowie einem gelben Grundanstrich mit einem zweifarbigen braunen Muster überschritten. Dezente Pastellfarben hingegen sind zulässig. Auch ein hellblauer Anstrich wurde gerade noch akzeptiert.


KG, 09.06.2005 - Az: 8 U 211/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant