| Wohnung muss bei Auszug komplett geräumt werden |
| Mieter müssen ihre
Wohnung beim Auszug komplett ausräumen und von ihnen während
der Mietzeit eingebrachte Einbauten entfernen. Hierunter fallen auch Einbauküchen
oder Teppichböden. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, ist
der Vermieter zur Entfernung der Einbauten auf Kosten des Mieters berechtigt.
OLG Frankfurt a.M., Az.: 1 U 190/99 |