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Keine nachträglichen Reklamationen möglich

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter muß beim Auszug den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherstellen. Aber nur, wenn der Eigentümer dies ausdrücklich fordert. Wenn der Hausherr bei der Übergabe nichts beanstandet, kann er später zum Beispiel nicht fordern, daß der frühere Mieter selbstverklebte Teppichböden und Schäden am darunterliegenden Parkett beseitigt.


LG Mosbach - Az: S 21/96

Quelle: Focus Online


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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