Zweifamilienhaus / Einliegerwohnung
- Besonderheit im Mietrecht
Bei Einliegerwohnungen u.a.
in selbstbewohnten Zweifamilienhäusern hat der Vermieter besondere
Rechte - er kann im Falle einer Kündigung auf einen Grund verzichten.
Der Vermieter hat ein erweitertes Kündigungsrecht, da bei persönlichen
Streitigkeiten das Zusammenleben mit dem Mieter u.U. aufgrund der großen
räumlichen Nähe zwischen den Parteien unzumutbar ist. Der Vermieter
hat somit die Option, bei persönlichen Spannungen das Mietverhältnis
auch ohne einen "normalen" berechtigten Grund zu beenden. Im Gegenzug zu
diesem besonderen Kündigungsrecht verlängert sich die Kündigungsfrist
um 3 Monate (§
573 c BGB).
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