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Schlüsselversicherung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Verlust eines Schlüssels kann in Wohnanlagen schnell unangenehme Folgen haben: Kommt es zum Verlust eines oder mehrerer Schlüssel, kann es vorkommen, daß auf Kosten des Mieters die Schließanlage komplett ersetzt werden soll - viele Mietverträge sehen dies vor. Die Kosten trägt der Mieter ausschließlich bei Verschulden. Ein Austausch entfällt auch dann, wenn nachweislich keine Gefahr besteht, daß der Schlüssel unberechtigt benutzt wird. Dieser Nachweis kann jedoch nicht immer ohne weiteres erbracht werden.

Eine Schlüsselversicherung schützt vor den ggf. entstehenden nicht unerheblichen Kosten, die durch einen notwendigen Austausch einer Schließanlage entstehen. Eine separate Schlüsselversicherung wird indes von den Versicherungsunternehmen nur selten angeboten; üblich ist es vielmehr, diese Option zusätzlich in die private Haftpflichtversicherung aufzunehmen. Diese Variante ist in aller Regel auch ganz entschieden preiswerter als eine reine Schlüsselversicherung. Über die konkreten Leistungen und Klauseln sollte man sich selbstverständlich vorab informieren.
Stand: (letzte Änderung: 23.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Nein. Der Mieter trägt die Kosten nur bei eigenem Verschulden. Zudem entfällt der Anspruch auf Austausch der Schließanlage, wenn nachweislich keine Gefahr besteht, dass der verlorene Schlüssel unberechtigt benutzt wird.
Spezielle Schlüsselversicherungen sind selten. Üblich und deutlich preiswerter ist es, das Risiko des Schlüsselverlusts als Zusatzoption in eine private Haftpflichtversicherung einzuschließen.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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