Grundsätzlich ist ein Mieter nicht in jedem Fall verpflichtet, die Rolläden zu reinigen. Im Mietvertragsrecht herrscht jedoch bis auf gesetzliche oder von der Rechtsprechung entwickelte Schutzvorschriften Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, daßUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
Passwort vergessenABO-SERVICE für Abonnenten