Grundsätzlich ist ein Mieter nicht in jedem Fall verpflichtet, die Rolläden zu reinigen. Im Mietvertragsrecht herrscht jedoch bis auf gesetzliche oder von der Rechtsprechung entwickelte Schutzvorschriften Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, daßDiesen Beitrag können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Mietrecht vollständig lesen.
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