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Einkommensgefälle – trotzdem Versorgungsausgleich ausschließen?
Die Genehmigung für einen vollständigen oder teilweisen Ausschluß des Versorgungsausgleichs darf vom Familiengericht bei einer vor und während der Ehe kinderlos gebliebenen Ehe, in der beide Partner berufstätig waren, nicht versagen. Dies gilt auch dann, wenn das Einkommen eines Partners das des anderen um ein Vielfaches übersteigt.

AG Hamburg-Altona, 17.1.2005 – Az: 350 F 156/04