| Einkommensgefälle – trotzdem Versorgungsausgleich ausschließen? |
| Die Genehmigung für
einen vollständigen oder teilweisen Ausschluß des Versorgungsausgleichs
darf vom Familiengericht bei einer vor und während der Ehe kinderlos
gebliebenen Ehe, in der beide Partner berufstätig waren, nicht versagen.
Dies gilt auch dann, wenn das Einkommen eines Partners das des anderen
um ein Vielfaches übersteigt.
AG Hamburg-Altona, 17.1.2005 – Az: 350 F 156/04 |