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Keine Schlechterstellung im Versorgungsausgleichsverfahren!
Das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers ist im Versorgungsausgleichsverfahren anzuwenden. Das Rechtsmittelgericht ist in diesem Verfahren weder an förmliche Sachanträge noch andere zum Ausdruck gebrachte Beschwerdeziele gebunden.

Saarländisches OLG - Az: 6 UF 80/01