Das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers ist im Versorgungsausgleichsverfahren anzuwenden. Das Rechtsmittelgericht ist in diesem Verfahren weder an förmliche Sachanträge noch andere zum Ausdruck gebrachte Beschwerdeziele gebunden.
OLG Saarbrücken - Az: 6 UF 80/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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