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Keine Schlechterstellung im Versorgungsausgleichsverfahren!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers ist im Versorgungsausgleichsverfahren anzuwenden. Das Rechtsmittelgericht ist in diesem Verfahren weder an förmliche Sachanträge noch andere zum Ausdruck gebrachte Beschwerdeziele gebunden.


OLG Saarbrücken - Az: 6 UF 80/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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