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Unbefristeter Betreuungsunterhalt bei Kind mit Immunschwäche

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Mutter hat Anspruch auf unbefristeten Betreuungsunterhalt für ein an Immunschwäche leidendes Kind, da in einem solchen Fall keine Vollzeit-Tätigkeit verlangt werden kann. Bei Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung würde die erforderliche umfassende Betreuung des Kindes zu kurz kommen. Da nicht absehbar ist, wann sich der Betreuungsbedarf des Kindes ändern wird, kommt auch keine Unterhaltsbefristung in Betracht.


OLG Düsseldorf, 07.10.2009 - Az: II-8 UF 32/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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