Eine Mutter hat Anspruch auf unbefristeten Betreuungsunterhalt für ein an Immunschwäche leidendes Kind, da in einem solchen Fall keine Vollzeit-Tätigkeit verlangt werden kann. Bei Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung würde die erforderliche umfassende Betreuung des Kindes zu kurz kommen. Da nicht absehbar ist, wann sich der Betreuungsbedarf des Kindes ändern wird, kommt auch keine Unterhaltsbefristung in Betracht.
OLG Düsseldorf, 07.10.2009 - Az: II-8 UF 32/09
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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