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Selbstbehalt - keine Unterscheidung zwischen Erwerbslosen und Erwerbstätigen!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hinsichtlich des notwendigen Selbstbehalts ist eine Differenzierung zwischen Erwerbslosen und Erwerbstätigen nicht gerechtfertigt. Der Senat geht künftig von einem einheitlichen notwendigen Selbstbehalt in Höhe von 900 EUR aus.


OLG Celle, 01.02.2008 - Az: 21 UF 195/07


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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