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Erwerbsobliegenheit für Ruheständler?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Trotz fortbestehender Arbeitsfähigkeit besteht mit Erreichen des Rentenalters und dem Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf keine Verpflichtung, eine weitere Erwerbstätigkeit aufzunehmen,

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg