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Sparsame Lebensweise - Herabsetzung des Selbstbehaltes?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Lebt ein Unterhaltsschuldner besonders sparsam, um so Geldbeträge für andere Bedürfnisse zu verwenden, so kommt eine Herabsetzung des Selbstbehaltes nicht in Betracht.


OLG Naumburg, 12.12.2006 - Az: 3 WF 222/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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