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Haushaltsführung ist nicht gleich Erwerbstätigkeit

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da die Haushaltsführung für den Partner nicht einer Erwerbstätigkeit gleichzustellen ist, kommt als Existenzminimum des Unterhaltsberechtigten dasjenige für Nicht-Erwerbstätige in Betracht. Aufgrund des Zusammenlebens mit einem Partner erfolgt keine weitere Reduktion.
Im Falle der wegen Wahrung

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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JG