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Leistungsunfähigkeit wegen Mordversuchs

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein unterhaltspflichtigter Ehemann seine Leistungsunfähigkeit schuldhaft durch einen Mordversuch an der geschiedenen Ehefrau und in der Folge Untersuchungshaft und Verurteilung herbeigeführt, so kann er sich der geschiedenen Ehefrau gegenüber nicht auf diese Leistungsunfähigkeit berufen.


OLG Hamm, 10.11.2004 - Az: 11 WF 161/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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