Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Pfändungsschutz beim Unterhalt - Schuldner muss fehlende Absicht nachweisen

Familienrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Bei der erweiterten Pfändung nach § 850d Abs. 1 ZPO wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche sind auch überjährige Unterhaltsrückstände grundsätzlich privilegiert pfändbar. Den Schuldner trifft die vollständige Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er sich seiner Zahlungspflicht nicht absichtlich entzogen hat; pauschale Hinweise auf Arbeitslosigkeit oder persönliche Einschränkungen genügen insoweit nicht.

§ 850d Abs. 1 ZPO gestattet eine erweiterte Pfändung des Arbeitseinkommens und vergleichbarer Leistungen - darunter laufende Geldleistungen der Arbeitsförderung nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 SGB III, die gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können - bis auf das Existenzminimum. Diese Privilegierung erstreckt sich grundsätzlich auch auf sogenannte überjährige Rückstände, also Unterhaltsrückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses fällig geworden sind.

Für überjährige Rückstände gilt die erweiterte Pfändungsmöglichkeit gemäß § 850d Abs. 1 Satz 4 ZPO nur insoweit nicht, als nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat. Die Vorschrift enthält damit eine Rückausnahme von der grundsätzlichen Privilegierung: Steht die absichtliche Entziehung nicht fest, entfällt die erweiterte Pfändbarkeit für überjährige Rückstände.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant