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Ändert sich mit der Tätigkeit auch der Unterhalt?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht bei jeder Änderung der Einkommensverhältnisse liegt ein Karrieresprung vor, der die Höhe des Unterhaltes nicht beeinflußt.
Im vorliegenden Fall verneinte das Gericht einen Karrieresprung, da der Unterhaltspflichtige vom Nah- in den Fernverkehr gewechselt hatte und aufgrund verlängerter Arbeitszeiten und besonderer Zuschläge deutlich mehr verdiente.
Der Unterhalt war in diesem Fall anzupassen.


OLG Köln, 16.03.2001 - Az: 25 UF 222/00


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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