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Karrieresprung und Unterhaltsverpflichtung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist eine Beförderung auf Umstände gestützt, die nach der Trennung und vor der Ehescheidung eingetreten sind und zum Trennungszeitpunkt nicht wahrscheinlich waren, so kann die Beförderung nicht in die Bemessung der maßgeblichen nachehelichen Lebensverhältnisse mit einbezogen werden.


OLG Nürnberg, 01.12.2003 - Az: 7 WF 3447/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Natalie Reil, Landshut