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Haushalt und Kinderbetreuung zählt bei Unterhalt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Ermittlung des eheangemessenen Bedarfs sind während der Ehe erbrachte Leistungen im Haushalt und bei der Kinderbetreuung als geldwerte Positionen zu berücksichtigen.
Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt bedeutet nicht, daß ein Betreuungsaufwand vorweg vom Einkommen des die Kinder betreuenden Elternteils abgezogen werden

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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