Eheschließung beendet den Unterhaltsanspruch nicht.
Wenn die Mutter eines nicht ehelichen Kindes nach dessen Geburt einen anderen Mann als den Vater des Kindes heiratet, erlischt der Unterhaltsanspruch gem. § 1615l BGB gegen den Vater nicht.
Wenn die Mutter eines nicht ehelichen Kindes nach dessen Geburt einen anderen Mann als den Vater des Kindes heiratet, erlischt der Unterhaltsanspruch gem. § 1615l BGB gegen den Vater nicht.
OLG Stuttgart, 04.07.2002 - Az: 16 UF 25/02 (nicht rechtskräftig)
Quelle: NJW RR 2002, 1441
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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