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Heimunterricht ist keine Erfüllung der Schulpflicht!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Schulpflicht verstößt nicht gegen höherrangiges Recht oder das Erziehungsrecht der Eltern. Sie kann nicht durch Heimunterricht erfüllt oder ersetzt werden. Befreiung von der Schulpflicht ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zulässig.


VG Stuttgart, 17.11.2009 - Az: 12 K 4153/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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