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Ausbildungsunterhalt auch bei vier Jahren zwischen Schulabbruch und Ausbildungsbeginn

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn zwischen Schulabbruch (vorliegend: Nichtbestehen des Abiturs) und Aufnahme der Ausbildung (nach dem Ausbildungswechsel) vier Jahre liegen, kann ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt noch bestehen. Das Gericht nahm dies für den

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern