Zwar liegen bislang keine gesicherten entwicklungspsychologischen Erkenntnisse über die Folgen des Wechselmodells vor, dennoch ist das Gericht nicht der Ansicht, dass dieses dem Kindeswohl entgegensteht. Auch wenn davon auszugehen ist, dass mit dem regelmäßigen Wechsel des Kindes zwischen zwei Haushalten
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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