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Wechselmodell steht dem Kindeswohl nicht entgegen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar liegen bislang keine gesicherten entwicklungspsychologischen Erkenntnisse über die Folgen des Wechselmodells vor, dennoch ist das Gericht nicht der Ansicht, dass dieses dem Kindeswohl entgegensteht. Auch wenn davon auszugehen ist, dass mit dem regelmäßigen Wechsel des Kindes zwischen zwei Haushalten

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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