| Entzug der Personensorge bei Elternversagen? |
| Bei einer erheblichen Einschränkung
der Erziehungsfähigkeit der Eltern auf Grund individueller Persönlichkeitsdefizite
ist der völlige Entzug der Personensorge zum Wohle des Kindes nicht
erforderlich. Es ist ausreichend, nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
die Gesundheitsfürsorge und das Recht zur Wahrnehmung der schulischen
Belange zu entziehen.
Brandenburgisches OLG, 11.1.2007 - Az: 10 WF 273/06 |