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Entzug der Personensorge bei Elternversagen?
Bei einer erheblichen Einschränkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern auf Grund individueller Persönlichkeitsdefizite ist der völlige Entzug der Personensorge zum Wohle des Kindes nicht erforderlich. Es ist ausreichend, nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und das Recht zur Wahrnehmung der schulischen Belange zu entziehen.

Brandenburgisches OLG, 11.1.2007 - Az: 10 WF 273/06