Bei einer erheblichen Einschränkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern auf Grund individueller Persönlichkeitsdefizite ist der völlige Entzug der Personensorge zum Wohle des Kindes nicht erforderlich. Es ist ausreichend, nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und das Recht zur Wahrnehmung der schulischen Belange zu entziehen.
OLG Brandenburg, 11.01.2007 - Az: 10 WF 273/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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