Sind die Eltern eines Kindes nicht zur Kooperation bereit oder fähig und führt dies dazu, dass ein notwendiger Konsens hinsichtlich der Fragen der Kindeserziehung und -förderung nicht erzielt werden kann, so kann es gerechtfertigt sein, das Sorgerecht auf einen Elternteil zu übertragen.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Bei der Anhörung durch den Familienrichter hat der Kindesvater Schwierigkeiten der Kommunikation dadurch eingeräumt, dass er erklärt hat, es habe nicht allein an ihm gelegen, wenn es bereits während der Ehe eine Gesprächsbasis zwischen den Parteien nicht gegeben habe. Bereits in der ersten Instanz hat der Kindesvater der Erklärung der Kindesmutter, der Kindesvater halte sich nicht an Verabredungen, er höre ihr gar nicht zu und sie habe den Eindruck, gegen eine Wand zu reden, widersprochen und gemeint, es liege daran, dass die Parteien einfach nicht miteinander redeten. Die Kindesmutter unterrichte ihn nicht über das Kind. Er erhalte von ihr keine Informationen über Elternabende und Veranstaltungen in der Schule. Seine Informationen beruhten nur auf den Erzählungen der Tochter.Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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