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Religionszugehörigkeit und Kindeswohl

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Umstand, dass der in Deutschland lebende Sohn eines islamischen Vaters nach der Trennung der Eltern bei der nicht-islamischen Mutter überhaupt nicht religiös erzogen wird, kommt im Rahmen der Kindeswohlprüfung keine entscheidend gegen die Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter sprechende Bedeutung zu.


OLG Nürnberg, 30.03.2001 - Az: 7 UF 2844/00


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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JG