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Kredit auch nach Scheidung weiter zahlen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat ein Ehegatte einen Kredit alleine aufgenommen, um einen Pkw anzuschaffen, den er nach der Trennung behalten hat und der andere Ehepartner lediglich eine Bürgschaftserklärung abgegeben, so kann der Kreditnehmer vom Bürgen keine Beteiligung an der Rückzahlung des Kredites verlangen.

An der Abtragung eines Kredits, den ein Ehegatte allein aufgenommen und für den der andere gebürgt hat, braucht der bürgende Ehegatte sich nach Scheitern der Ehe im Verhältnis der Ehegatten regelmäßig nicht zu beteiligen.

Bei gesamtschuldnerischer Haftung hat dagegen der Ehegatte, der nach Scheitern der Ehe den Kredit abzahlt, im Regelfall gegen den anderen einen Ausgleichs- und gegebenenfalls Freihaltungsanspruch.

Allein der Umstand, dass wenigstens Teile der Darlehenssumme in die gemeinsame Lebensführung der Parteien geflossen sind, reicht für einen Ausgleichsanspruch insbesondere dann nicht aus, wenn der bürgende Ehegatte nur über ein geringes Einkommen aus Teilzeittätigkeit verfügte.


OLG Bremen, 26.02.2001 - Az: 4 W 4/01

ECLI:DE:OLGHB:2001:0226.4W4.2001.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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